Zahlhilfe
Nützliches
Sie haben Zahlungsschwierigkeiten? Gemeinsam finden wir eine Lösung!
Die Zahlhilfe der Stadtwerke Kelheim ist dafür da, Ihnen zu helfen, eventuelle Sperrungen zu vermeiden und Ihre Strom- oder Gasrechnung zu bezahlen. Wenn Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Rechnung zu begleichen, kontaktieren Sie uns bitte! Wir arbeiten gemeinsam mit Ihnen an einer Lösung.
Unsere Services:
- Beratung im Kundencenter vor Ort
- Gebührenfreie Zahlungsvereinbarungen
- Kostenfreie Energieberatung
- Prävention durch Vorkassezähler
Möglichkeiten im Überblick:
Jobcenter
Für Empfänger von Arbeitslosengeld II besteht die Möglichkeit, dass Abschläge vom Jobcenter an die Stadtwerke Kelheim gezahlt werden. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihren Berater des Jobcenters.
Schuldnerberatung Caritas
Die Experten vor Ort bieten Ihnen eine individuelle Beratung bei Fragen zu finanziellen Problem, Schuldenabbau und allen damit zusammenhängenden Themen an – und das völlig kostenfrei und anonym.
Energiesparcheck
Sie können sich den Verbrauch nicht erklären oder möchten wissen, an welcher Stelle Sie Energie sparen können? Wir checken Ihren aktuellen Stromverbrauch und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Kommen Sie in unser Kundencenter oder rufen Sie einfach an:
Abwendungsvereinbarung
So verhindern Sie die Energiesperre:
Sollte Ihnen der Ausgleich der Forderung derzeit nicht möglich sein, haben Sie gemäß der StromGVV und GasGVV die Möglichkeit mit der Abwendungserklärung die Zählersperrung abzuwenden.
Die Abwendungsvereinbarung beinhaltet laut gesetzlicher Vorgabe (§ 19 Abs. 5 StromGVV und GasGVV) eine Ratenzahlungsvereinbarung über die fälligen Zahlungsrückstände sowie eine Vorauszahlungsvereinbarung, mit der Ihre Weiterversorgung auf Vorauszahlungsbasis nach § 14 Abs. 1 und 2 StromGVV und GasGVV sichergestellt wird.
Senden Sie uns hierfür die anhängende, vollständig ausgefüllte und unterschriebene Abwendungsvereinbarung bis spätestens einen Werktag vor Sperrung zurück.
Eine Abwendungsvereinbarung kann nicht abgeschlossen werden, wenn Sie bereits eine frühere Ratenzahlungsvereinbarung nicht eingehalten haben oder die Abwendungsvereinbarung aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.
Falls Sie mehr als sechs Raten für die Rückzahlung der Außenstände benötigen, setzen Sie sich bitte telefonisch mit uns in Verbindung.
Eine Aussetzung der Ratenzahlung ist während der Laufzeit der Abwendungsvereinbarung für insgesamt bis zu drei Monatsraten möglich. Dies muss uns vor dem Beginn des jeweiligen Monats, in der Sie die Zahlung aussetzen möchten, in Textform mitgeteilt werden.
Lokal und nahbar
Unsere Ansprechpartner für Ihre Anliegen
Unsere Kundenberater beraten Sie gerne umfassend zu unseren Produkten und Energiedienstleistungen.
09441 5032-390
Ludwigsplatz 1, 93309 Kelheim
Sie sind Geschäftskunde? Gerne beraten wir Sie umfassend im Geschäftskundenbereich.